Ich sende Ihnen gerne meine aktuelle Preisinformation
(zum Kontaktformular).
Kostenersatz
Der Kostenersatz für Heilmassagen ist sehr gering und von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abhängig. Voraussetzung für den Kostenersatz einer Heilmassage ist die Verordnung durch Ihren Arzt. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich Vorgangsweise, Bewilligung und Höhe bei Ihrer Pflichtkrankenkasse, da Verordnung und Rechnung übereinstimmen müssen. Gerne helfe ich bei der Abwicklung. Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Leistungsspektrum zwischen 80 und 100 % Ihrer Behandlungskosten.
SVA-Gesundheitshunderter
Sind Sie selbstständig und bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichert, können Sie einmal pro Jahr den SVA-Gesundheitshunderter für von mir erbrachte Leistungen im Rahmen eines individuellen Programms im Bereich Entspannung und Körperarbeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die freiwillige Investition von mindestens € 150,- in Ihre Gesundheit (für eine ärztlich verordnete Maßnahme ist kein Zuschuss möglich) sowie eine innerhalb des letzten Jahres absolvierte Vorsorgeuntersuchung bzw. die Teilnahme am Programm "Selbstständig Gesund". Sie müssen den SVA-Gesundheitshunderter selbstständig beantragen, der Zuschuss ist dabei nur in Form einer nachträglichen Rückerstattung durch Einreichung bereits bezahlter Rechnungen bei der SVA möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Antragsformular:
www.svagw.at/entspannung